Der Sangharat
In der Verfassung der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft ist der Sangharat als das mitbestimmende Gremium der Orden und Dharmagruppen der ÖBR verankert.
Jeder Orden und jede Dharmagruppe entsendet eine/n Vertreter/in in den Sangharat, zusätzlich sind die/der Vorsitzende der Buddhistischen Gemeinde und die Präsidiumsmitglieder im Sangharat mit je einer Stimme vertreten.
Der Sangharat trifft sich vierteljährlich und entscheidet Grundsätzliches, wie etwa die Aufnahme von Orden und Dharmagruppen.